Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel Boulevard Köln

Allgemeine Regelungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Boulevard abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel Boulevard diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Leistungen und Tarife werden mit der Direktion des Hotel Boulevard frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
  4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hotel Boulevard und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 1.8. dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes der Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Das Hotel Boulevard kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Boulevard das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
  5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurück zu geben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel Boulevard ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
  6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
  7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,– übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Boulevard berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Hotel Boulevard nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel Boulevard alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel Boulevard entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel Boulevard vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
  8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
    • für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem Anreisetag werden 80% der bestellten Leistungen fällig.
    • für eine Stornierung/ unangemeldeter Nichtantritt werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
    Stornierungsebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und wird nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Zusätzlich zu den vorgenannten Zahlungsverpflichtungen berechnet das Hotel Boulevard bei einvernehmlicher Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,– pro Buchung. Bei vorzeitiger Abreise, bis 12.00 Uhr, die dem Hotel erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeiteilt werden, behält sich das Hotel vor, 20 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum.
    Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 11.00 Uhr berechnet das Hotel 80% der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.
  9. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen.. Zu diesem Zweck ist ein besondere Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotel Boulevard ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 3.000,– begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten des Zimmers liegt es im Ermessen des Hotels neben dem Preis für Übernachtung und Frühstück eine Kaution in Höhe von EUR 30,00 zu verlangen. Am Abreisetag nicht abgegebene Zimmersafe-Schlüssel werden mit EUR 40,– dem Gast berechnet.
  10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
  11. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels Boulevard oder deren Gästen gefährdet, so kann sich das Hotel Boulevard von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotel Boulevard unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
  12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel Boulevard, dass er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel Boulevard zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Hotel Boulevard getätigten Aufwendungen verpflichtet.
  13. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartner sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Boulevard geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Hotel Boulevard geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Hotel Boulevard die Ansprüche schriftlich zurückweist.
  14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln.
  15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.


HOTEL BOULEVARD KÖLN